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Aufnahmeverfahren und Aufnahmeprüfung

AUFNAHMEVERFAHREN

Schritt (1)

Überprüfung der vom Gesuchsteller eingereichten Kopien der folgenden Unterlagen :

  • Aufnahmegesuch mit Lebenslauf (CV)
  • Kopie des Reisepasses bzw. ID (amtlich beglaubigt)
  • Kopie des Schlusszeugnisses oder Diploms (amtlich beglaubigt)
  • Verzeichniss von Publikationen (fals vorhanden)
  • Bestätigung über die absolviereten Semester an Hochschulen
  • Bestätigung über die absolvierten Fachseminare, Diplomkurse etc.


Schritt (2)

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen entscheidet die Universitätsleitung ob die Voraussetzung für die Zulassung zum Studium gegeben ist oder nicht. Diese Entscheidung wird dem Bewerber mitgeteilt. Fällt die Entscheidung positiv aus, dann wird ein Vertrag zwischen der Universität und dem Studierenden, sog. "Studienvereinbarung" abgeschlossen und ein Immatrikulatinstermin am Sitz der Universtät, vorwiegend in Prag, vereinbart. Vor der Einschreibung ist fúr die gesamte Studiendauer einmalige Immatrikulationsgebühr von EUR 1'500.-- fällig. In begründeten Fällen kann eine Teilzahlung  vereinbart werden, mindesten aber in der Höhe von EUR 300.-- . Im Fall einer Teilzahlung schreibt die Universität für die Tilgung der Restschuld eine Frist von höchstens 6 Monaten vor. Bleibt diese Frist unbenutzt wird die Immatrikulation annuliert. Es besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung des vorgeschribenen und einbezahlten Mindestbetrages. Wird die Immatrikaltionsgebühr voll Einbezahlt bestätigt die Universitätsverwaltung dem  Studierenden schriftlich die Immatrikulation.

 


Schrit (3)

Nach der Immatrikulationsbestätigung wird dem Studierenden ein Studentenausweis mit dem Eintrag der Fachbereiche der vorgeschriebenen Prüfungen ausgehändigt,  und für die Betreuung durch die  Universitätsleitung ein "Doktorvater" ernannt. Jederzeit kann auch ein Gesuch über das Thema der künftigen Diplom bzw. Disertationsarbeit bei der Universitätsleitung eingereicht werden. Es sind mindestens zwei Themen zur Auswahl vorzulegen.

 

AUFNAHMEPRÜFUNG


PRÜFUNGSORDNUNG:

  • Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
  • Fakultät für Internationales Recht
  • Fakultät für Philosophie
  • Fakultät für Technolgie



Der mündliche Teil der Prüfung erfolgt in einem persönlichen Gespräch mit dem Ziel, die allgemeinen analytischen und kommunikativen Fähigkeiten, als eine Voraussetzung für die Aufnahme zum Studium, festzustellen. Der schriftliche Teil besteht aus einem Sprachtest, insbesondere der englischen Sprache.

PRÜFUNGSORDNUNG:

  • Fakultät der Freien Künste


Der mündliche Teil erfolgt in einem persönlichen Gespräch mit dem Ziel die allgemeinen künstlerisch- analytischen, verbalen und kommunikativen Fähigkeiten, als eine Voraussetzung für die Aufnahme zum Studium, festzustellen. Der zweite Teil, die sog. "Präsenzprüfung" ist auf die Bewertung der vorgelegten künstlerischen Arbeiten bzw. den künstlerischen Auftrit des Bewerbers gerichtet.