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Kriterien für Habilitationsverfahren zur Ernennung von Dozenten, bzw. Professor.
I. Präambel
Unter Bezugnahme auf Gewohnheiten anderer privaten oder staatlichen Universitäten stellte die Universitätsleitung und der Wissenschaftliche Rat Bedingungen und Bereiche der Bewertung fest, die bei Habilitations- und Professorenernennungsverfahren im Einklang mit Statuten der Universität St. George’s verwendet werden. Kriterien des Habilitationsverfahrens und Ernennungsverfahrens zum Professor sind nicht absolut und dienen der Habilitationskommission als Unterlage für Festsetzung der Anforderungen für die Kandidaten des entsprechenden wissenschaftlich – pädagogischen Titels.
II. Habilitationskommission
bewertet ganzheitlich persönliches Profil des Kandidaten und legt dem Akademischen und Wissenschaftlichen Rat der Universität einen begründeten Vorschlag vor, der die Meinung der Kommission über die Persönlichkeit des Kandidaten mit Schwerpunkt auf fachlichen Beitrag und Bedeutung für Gesellschaft, für Wissenschafts- und Pädagogikniveau enthält.
III. Habilitationsverfahren
Habilitationsverfahren wird auf Grund eines Gesuches des Kandidaten eingeleitet, das dem Dekan der Fakultät vorgelegt wird. Nach dem einschlägigen Artikel des Statuts der Universität St. George’s über Habilitationsverfahren müssen dem Gesuch vorgeschriebene Unterlagen beigelegt werden.
Habilitationskandidat muss mindestens eine dreijährige wissenschaftlich-pädagogische Bahn, bzw. Praxis eines leitenden Angestelltes, Manager im ökonomischen, rechtlichen, unternehmerischen, politischen oder kulturellen Bereich nachweisen, die als bedeutsam und gemeinnützig für Gesellschaft zu bewerten ist. Der Kandidat muss im Besitz eines akademisch-wissenschaftlichen Grades Dr. oder Ph.D., oder eines vergleichbaren wissenschaftlichen Grades sein. Zugleich sollte auch eine Voraussetzung für seine künftige hochschulwissenschaftlich-pädagogische Tätigkeit vorhaden sein.
IV. Zur Einleitung des Verfahrens sind vom Kandidaten folgende Unterlagen vorzulegen:
- Gesuch um Einleitung des Habilitationsverfahrens im gewählten Fachbereich gerichtet an Dekan der zuständigen Fakultät;
- Habilitationsarbeit;
- Vom Kandidaten unterzeichneter Lebenslauf (CV);
- Original oder amtlich beglaubigte Kopie eines Hochschuldiploms;
- Original oder amtlich beglaubigte Kopie einer Urkunde über die Verleihung eines der vorgeschriebenen akademischen Titels Dr., bzw. Ph.D. oder eines vergleichbaren akademischen Grades;
- Bescheinigung über Beruf und Praxis;
- Vom Kandidaten unterzeichnete Liste publizierter Arbeiten;
- Vom Kandidaten unterzeichnete Übersicht pädagigischer und fortbildender Tätigkeit bzw. Tätigkeit leitenden Angestellten, Manager im ökonomischen, wissenschaftlichen, rechtlichen, unternehmerischen, politischen oder kulturellen Bereich;
- Original oder amtlich beglaubigte Kopie eines Briefes über Einschreibung (Immatrikulation) des Studiumprogramms Privat-Dozent "habil", Abk. (PD).
V. Schlussbestimmungen
Betriebsart der Habilitations- und Bewertungskommission und Zeitablaufplan des Habilitation -Verfahrens und Verfahrens zur Ernennung zum Professor wird durch das Reglement Habilitation - Verfahren und des Verfahrens zur Ernennung zum Professor der The Free Swiss University of St. George’s festgelegt. Die Abschlussbeurteilung des Vorschlags zum Habilitationsverfahren und des Vorschlags zum Verfahren zur Ernennung zum Professor fällt in die Kompetenz des Wissenschaftlichen Rates TFSUSG.
Kriterien wurden in der Sitzung der Universitätsleitung St. George’s / TFSUSG am 20.10. 2007 behandelt und genehmigt mit Wirkung zum 1. Januar 2008.
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