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Akademische Organe


  • Akademischer Rat
  • Wissenschaftlicher Rat
  • Rat für Wissenschaft, Forschung und Innovationen
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AKADEMISCHER RAT (AR)


Der Akademische Rat ist das Entscheidungsorgan der Universität St.George's. Er dient als Beratungsorgan des Rektors bzw. der Rektorin in allen Bereichen der Tätigkeit der Universität.

Mitglieder des Akademischen Rates sind Statuten gemäss Rektor, bzw. Rektorin, Dekane der einzelnen Fakultäten, Stellvertreter der ausländischen Repräsentationen (Representative Manger), Verwaltungsdirektor und Stellvertreter der Aktionäre, Mitglieder des "Board of Directors".

Tätigkeit und Kompetenzen des Akademischen Rates (AR) regeln die Statuten TFSUSG. Im Geltungsbereich des Akademischen Rates ist z.B. Beurteilung und Genehmigung von Vorschlägen der internen Vorschriften, Programmen der Tätigkeit und Entwicklung, Unterlagen für Akreditierung,  Beantragung und Genehmigung von Inhalten der Abschlussprüfungen, Ernennung von Sachverständigen der Universitätskommissionen und Anknüpfung von Verbindungen mit ausländischen Institutionen.


WISSENSCHFTLICHER RAT (WR)


Der Wissenschaftlicher Rat ist das Entscheidungsorgan der Universität St.George's. Er dient als Beratungsorgan des Rektors bzw. der Rektorin in festgelegten Bereichen der Tätigkeit der Universität TFSUSG.

Mitglieder des Wissenschftlichen Rates sind Statuten gemäss Rektor, bzw. Rektorin, Dekane der einzelnen Fakultäten und deren Stellvertreter Pro-Dekane. Jede Fakultät ist Vretreten mit mindestens 3 höchstens 6 Stellvertretern. Die Stellvertreter schlagen die Dekane der einzelnen Fakultäten vor. Genehmigung und Ernennung der vorgeschlagenen Kandidaten erfolgt durch den Rektor bzw. die Rektorin.

Tätigkeit und Kompetenzen des Wissenschaftlichen Rates (WR) regeln die Statuten TFSUSG. Im Geltungsbereich des Wissenschaftlichen Rates ist. z.B. Vorbereitung, Leitung und Genehmigung der Publikationstätigkeit der Universität, Editorial Aktivitäten, Genehmigung der Vorschläge der Universitätsleitung über die Mitglieder der Kommissionen und Mitglieder des Editorial Rates, Genehmigung der Ernennung zum Professor und Verleihung des Ehrendoktorates.


RAT FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND INNOVATIONEN (RWFI)

Rat für Wissenschaft, Forschung und Innvovationen ist das Beratungsorgan der Universitätsleitung in festgelegten Bereichen der Tätigkeit der Universität. Tätigkeit und Kompetenzen des Rates (RWFI) regeln die Statuten TFSUSG. Im Geltungsbereich des RWFI ist z. B. die Beurteilung der Programme der Aktivitäten und Entwicklung im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und Innovationsaktivitäten und hilft bei der Förderung. Zugleich nimmt die Stellung zu den grundlegenden Fragen vorgelegt durch Rektor bzw. die Rektorin, durch Pro-Rektor respektive Direktor TFSUSG. Der Akademische Rat der Universität schlägt eine bedeutende Persönlichkeit der Universität mit Erfahrung auf diesem Gebiet als Vorsitzender des Rates für Wissenschft, Forschung und Innovationen vor. Billigung und Ernennung erfold durch den Rektor bzw. Rektorin.

Der Begriff "Wissenschaftliche Fohrschung und Innovationen" beinhaltet sowohl die teoretische Forschung als auch die angewandte Forschung verbunden mit dem Innovationsprozess.