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Weitere akademische Autoritäten |
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BOARD OF DIRECTORS
Dr. Gottlob Alex Wurm von Sterndorff, Ph.D.
Präsident, Direktor TFSUSG Grenada WI und TFSUSG Schweiz
Dr. Ing. Henriette Wurm von Sterndorff, Ph.D.
Vizepräsident, Direktorin TFSUSG Grenada WI, Rektorin TFSUSG
WVS Stiftung Vaduz (Li) - Aktionärin
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AUFGABEN
Das Board of Directors ist das oberste Entscheidungsorgan der Universität und übt die Aufsicht über sie aus. Es erhält den Leistungsauftrag der Aktionäre und erfüllt die ihm durch die Statuten der Universität übertragenen Aufgaben.
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Das Board of Directors
1. ist verantwortlich für die Umsetzung der Statuten; 2. definiert in Absprache mit dem Rektorat und nach Anhörung der betroffenen Fakultäten die strategische Ausrichtung und die Entwicklungspunkte der Universität; 3. regelt die Organisation der Universität in einem Statut, der insbesondere die Zusammensetzung und Kompetenzen der verschiedenen universitären Organe und die Ausgestaltung der inneruniversitären Rechtswege festlegt; 4. legt die Personalpolitik fest und regelt die Anstellungs- und Dienstverhältnisse; 5. überwacht die Qualität der Leistungen der Universität; 6. entscheidet, nach Anhörung der entsprechenden Fakultäten, über die Schaffung und Aufhebung von Studiengängen; 7. ist Wahlbehörde für den Verwaltungsdirektor, bzw die Rekurskommission für Verfügungen aller universitären Instanzen, die Revisonstelle; 8. kann, nach Anhörung der Fakultäten, die von ihm gewählten Personen aus wichtigen Gründen abberufen; 9. erläst die notwendigen Ordnungen, insbesondere
- eine Personalordnung
- eine Ordnung betreffend die Universitätsgebühren
- die Zulassungsbeschränkungen nach Anhörung des Rektorates und der betreffenden Fakultät
10. verfügt im Rahmen der Statuten mittels des Budgetierung über die Mittel der Universität; 11. genehmigt
- das Wahlverfahren und die Wahl des Rektors bzw. der Rektorin auf Antrag der Aktionäre
- die Studienordnung sowie die Ordnungen der Weiterbildung, Prüfungen und erforderliche Studienleistungen
- die Ernennung von Titularprofessoren und Titularprofessorinen
12. beschliesst über das Budget, den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht;
13. bestimmt die Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Dritten;
14. erfühlt die weiteren Aufgaben, die ihm durch die Statuten der Universität zugewiesen sind.
Letzte Aktualisierung 10. April 2009
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