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Einmalige Immatrikulationsgebühr für die gesamte Studiendauer aller Studiengänge beträgt EUR 1'500-- und ist für alle Fakultäten fest gelegt. Sie ist spätestens am Tag der Immatrikulation fällig.

In Ausnahmefall kann eine Teilanzahlung von EUR 300-- bewilligt werden. Für die Tilgung der Restschuld schreibt die Universität eine Frist von höchstens 6 Monaten vor. Bleibt die vorgeschriebene Frist unbenutzt wird die Immatrikulation annulliert.

Es besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung des einbezahlten Mindestbetrages der Einschreibung.

Wird die Immatrikulationsgebühr voll einbezahlt, bestätigt die Universität dem Studierenden schriftlich die Gültigkeit der Immatrikulation.